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Muss der Sachbezug auf der Gehaltsabrechnung aufgelistet sein?

  • Der Sachbezug muss auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Bruttogehaltsbaustein aufgelistet sein.
  • Vor Berechnung des zu versteuernden Einkommens wird er wieder abgezogen.
  • Ein Beispiel für eine Lohn-/Gehaltsabrechnung finden Sie hier.
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