Nutzen Sie den steuerfreien Sachbezug als Alternative zur Gehaltserhöhung.
Jetzt Steuervorteil berechnen:
Die berechneten Werte sind immer abhängig vom Einzelfall (z.B. Steuerklasse, Familienstand, Bundesland).
Die Musterrechnung dient lediglich zur Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Berechnungsgrundlage: 2021 | Steuerklasse I | ohne Kinder | KV 14,6 % | Zusatzbeitrag 1,1 % | KiSt 8 % | Bayern
Mehr zum steuerfreien Sachbezug:
Mehr zum steuerfreien Sachbezug:
Mit unserer Gutscheinkarte können Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat bis zu 44 Euro/60 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Bei Ihren Mitarbeitern kommt also wirklich der Betrag an, den Sie auszahlen.
Die Ticket Plus® Classic kann in 2021 vom Finanzamt als Sachbezug anerkannt werden, da sie nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigt. Ab dem 01.01.2022 müssen Gutscheinkarten verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen. Edenred bietet Ihnen heute und wird Ihnen auch ab 2022 attraktive und rechtskonforme Lösungen für den Sachbezug bieten.
Alles Wichtige zum steuerfreien Sachbezug haben wir für Sie zusammengefasst:
Steuerfreie Sachbezüge werden häufig eingesetzt um gute Leistungen anzuerkennen oder Mitarbeiter für neue Projekte zu motivieren. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt? Das sogenannte Zuflussprinzip spielt dabei eine wichtige Rolle. Sprich, wann und wie oft erhält der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil.
Dank der automatischen Monats-Aufladungen müssen Sie sich bei Edenred One darum aber keine Gedanken machen.
Lesen Sie alles Wichtige zum Zuflussprinzip hier:
Unsere Steuerexpertin Constanze Elter erzählt Ihnen in diesem Webinar alles rund um den Sachbezug.
Neben Möglichkeiten für steuerbegünstigte und steuerfreie Sachbezüge, geht sie auf die Vorteile gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung ein. Eines vorweg: Sie als Arbeitgeber können sich dadurch enorm viel Geld sparen.
Erfahren Sie ob der steuerfreie Sachbezug für alle Mitarbeiter möglich ist und ob er auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt werden muss:
Tipps zum steuerfreien Sachbezug:
Tipps zum steuerfreien Sachbezug:
Hinweis: Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Achten Sie daher auf mögliche ergänzende Neuerungen, wie z.B. durch ein BMF-Schreiben.