Ihr Steuervorteil

Nutzen Sie den steuerfreien Sachbezug als Alternative zur Gehaltserhöhung.

 

 

bis zu 50 € mtl. steuerfrei

Sachbezüge sind steuer- und sozialabgabenfrei – dies gilt bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat. Somit können Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt jeden Monat bis zu 50 Euro steuerfrei zukommen lassen. Ihre Mitarbeiter können sich den monatlichen Sachbezugswert aufsparen und bis zu 600 Euro Brutto = Netto pro Jahr erhalten.

bis zu 60 € jährlich steuerfrei

Zu besonderen persönlichen Anlässen können Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich bis zu 60 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen (R. 19.6, Abs. 1 LStR).

Der Geburtstag Ihres Mitarbeiters ist ein besonderer persönlicher Anlass. Nutzen Sie dieses Datum, um Ihre Mitarbeiter mit einer extra Aufladung auf die Edenred City zu überraschen.

Außerdem senden wir Ihnen eine Geburtstagserinnerung per E-Mail zu.

Checklisten und Vorlagen zum Download

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Wie Sie den Sachbezug in 2024 einsetzen

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Edenred City in der Lohn-/Gehaltsabrechnung

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Informationen zur Rechtslage für den Steuerberater

Ihr finanzieller Vorteil

Mit dem Sachbezug sparen Sie als Arbeitgeber deutlich im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung, die zum gleichen Nettobetrag für den Arbeitnehmer führt:

Sachbezug sparen

 

 

 

Sachbezug sparen

Die berechneten Werte sind immer abhängig vom Einzelfall (z.B. Steuerklasse, Familienstand, Bundesland).
Die Musterrechnung dient lediglich zur Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Berechnungsgrundlage: 2023 | Steuerklasse I | ohne Kinder | KV 14,6 % | Zusatzbeitrag 1,6% (Durchschnittssatz) | KiSt 8 % | Bayern | Alter 35 Jahre

 

 

Sachbezug seit 2022

Nachdem die bereits 2019 beschlossenen Neuregelungen zum Sachbezug zu zahlreichen Auslegungsfragen geführt haben, herrscht mit dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 Klarheit. Darin ist verbindlich geregelt, wie steuerfreie Sachbezugskarten gemäß § 8 EStG definiert sind.

Edenred bietet Ihnen auch im Jahr 2023 attraktive Lösungen an. Dabei erfüllen alle auswählbaren Produkte die Kriterien von §2 Abs. 1 Nr. 10a (begrenztes Netzwerk).

Zudem wurde die Freigrenze für den Sachbezug am 1.1.2022 von 44 auf 50 Euro angehoben.

 

 

Sie sind Steuerberater?

Nutzen Sie den 50 €-Sachbezug bei Ihren Mandanten und empfehlen Sie ihnen die steuerfreie regionale Gutscheinkarte Edenred City. Als DATEV-Mitglied profitieren Sie von Sonderkonditionen!

 Mehr zum steuerfreien Sachbezug:

Der steuerfreie Sachbezug: Die clevere Alternative zur Gehaltserhöhung

Mit unserer Gutscheinkarte können Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat bis zu 50 Euro/60 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Bei Ihren Mitarbeitern kommt also wirklich der Betrag an, den Sie auszahlen. 

Die Edenred City ist auch ab 2022 rechtskonform und erfüllt sie ZAG-Kriterien.

Alles Wichtige zum steuerfreien Sachbezug haben wir für Sie zusammengefasst:

Checkliste zum Sachbezug

Mit den Jahressteuergesetzen 2019 und 2020 haben Bundestag und Bundesrat einige neue Regeln für Sachbezüge verabschiedet. Das Bundesfinanzministerium hat diese anschließend mit dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 spezifiziert. So ist verbindlich geregelt, wie steuerfreie.Sachbezugskarten gemäß § 8 EStG definiert sind. Wir haben die wichtigsten Änderungen und Fakten für Sie zusammengefasst.

Informationen zur Rechtslage für den Steuerberater

Die Neuregelungen, die seit 1. Januar 2022 verbindlich gelten, führen aktuell zu zahlreichen Fragen bei der Anwendung des von Steuern und Sozialversicherung befreiten Sachbezugs.

In diesem Infoblatt finden Sie alle wichtigen Daten für den Steuerberater kompakt zusammengefasst: Hintergründe, Änderungen des Sachbezugs in Verbindung mit Gutscheinkarten und die neuen Lösungen von Edenred.

 Tipps zum steuerfreien Sachbezug:

  • Es muss sich um ein Sachgeschenk handeln – also zum Beispiel eine Gutscheinkarte wie die Edenred City. Bargeld wird immer dem (steuerpflichtigen) Arbeitslohn zugerechnet.
  • Bei beiden Beträgen handelt es sich um eine Freigrenze. Wenn die Summe überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Auch Mini-Jobber (520-Euro-Kräfte) und Teilzeitkräfte können Sachzuwendungen steuer- und sozialabgabenfrei erhalten

 

 

Hinweis: Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Achten Sie daher auf mögliche ergänzende Neuerungen, wie z.B. durch ein BMF-Schreiben.